212 Ergebnisse für: vorrangs

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1240.html

    (1) Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden. (2) Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben, so kann der...

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    https://dejure.org/gesetze/bgb/1207.html

    Gehört die Sache nicht dem Verpfänder, so finden auf die Verpfändung die für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der §§ 932 , 934 , 935...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=932

    (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1235.html

    (1) Der Verkauf des Pfandes ist im Wege öffentlicher Versteigerung zu bewirken. (2) Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so findet die Vorschrift...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1251.html

    (1) Der neue Pfandgläubiger kann von dem bisherigen Pfandgläubiger die Herausgabe des Pfandes verlangen. (2) 1 Mit der Erlangung des Besitzes tritt der neue...

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    https://dejure.org/gesetze/bgb/1257.html

    Die Vorschriften über das durch Rechtsgeschäft bestellte Pfandrecht finden auf ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht entsprechende Anwendung.

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    http://www.comece.org/site/de/werwirsind/mitgliedsbischoefe/mitgliedsbischoefedetail/article/38.html?iframe=true&width=600&heigh

    Die COMECE ist die Kommission der Bischofskonferenzen der EU. Wir führen einen regelmäßigen, offenen und transparenten Dialog mit den EU-Institutionen.

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    http://www.comece.org/site/de/werwirsind/mitgliedsbischoefe/mitgliedsbischoefedetail/article/38.html?iframe=true&width=600&height=500

    Die COMECE ist die Kommission der Bischofskonferenzen der EU. Wir führen einen regelmäßigen, offenen und transparenten Dialog mit den EU-Institutionen.

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    http://www.geschichtsquellen.de/repPers_100947158.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://bv-art.ch/5

    Art. 5 BV Bundesverfassung: 1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. (…) 4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.



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