71 Ergebnisse für: vdsg

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stpo&a=100e

    (1) Maßnahmen nach § 100a dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden. Soweit die Anordnung der

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100e

    (1) Maßnahmen nach § 100a dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden. Soweit die Anordnung der

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    http://www.geounion.de/

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=244

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b) sonst ein Werkzeug oder

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    https://www.openpetition.de/petition/online/ohne-geographie-finicht-zurechtq

    Wir fordern eine grundlegende Neufassung des Rahmenlehrplan-Entwurfs Geographie Berlin-Brandenburg für die Jahrgangsstufen 5-10, weil ... das Fehlen von Inhalten zur Beliebigkeit führt, geographische Kenntnisse als eine Basis des Weltverständnisses nicht…

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=98

    (1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stpo&a=100d

    (1) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach den §§ 100a bis 100c allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden, ist die Maßnahme

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=34

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung 1. in Teil I Abschnitt A oder 2. in Teil I Abschnitt C Kategorie 0, Kategorie 1 Nr. 1C350, 1C351, 1C352, 1C353, 1C354, Kategorie 2 Nr. 2B350, 2B351

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=awg+2009&a=34

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung 1. in Teil I Abschnitt A oder 2. in Teil I Abschnitt C Kategorie 0, Kategorie 1 Nr. 1C350, 1C351, 1C352, 1C353, 1C354, Kategorie 2 Nr. 2B350, 2B351

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+1961&a=34

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung 1. in Teil I Abschnitt A oder 2. in Teil I Abschnitt C Kategorie 0, Kategorie 1 Nr. 1C350, 1C351, 1C352, 1C353, 1C354, Kategorie 2 Nr. 2B350, 2B351



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