420 Ergebnisse für: mietverhältnisses
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§ 556e BGB Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=556e
(1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung der Vormiete
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Pressemitteilung Nr. 151/09 vom 14.7.2009
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=48616&linked=pm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/549.html
(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548 , soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über...
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§ 549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html
(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548 , soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über...
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BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 129/09 - openJur
https://openjur.de/u/68792.html
Die Revision des Klägers gegen das Urteil der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin vom 12. Mai 2009 wird, soweit sie die Kündigung vom 27. Februar 2008 zum Gegenstand hat, als unzulässig verworfen; ...
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§§ 549 bis 577a BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=549-577a
§§ 549 bis 577a BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+57,+166
Informationen zu BGHZ 57, 166: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
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Rechtsanwälte Müller | Schell | Peetz - Bamberg: Verwertungskündigung zur Gewinnoptimierung unzulässig
https://www.mueller-schell.de/index.php?id=101
Ihr Anwalt für Miet- und WEG-Recht in Bamberg. Mietrecht✓ WEG-Recht✓ Baurecht✓ Gesellschaftsrecht✓ weitere Themen ✓ Jetzt informieren.
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§ 543 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html
(1) 1 Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu...