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§ 29 EEG Windenergie Erneuerbare-Energien-Gesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8423/a156938.htm
(1) Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 4,87 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung). (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Vergütung in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,93
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Fassung § 11 EEG a.F. bis 01.01.2012 (geändert durch Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg+1.1.2009&a=11
Text § 11 EEG a.F. Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung vom 01.01.2012 (geändert durch Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255)
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Anlage 1 EEG Gasaufbereitungs-Bonus Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2009&a=Anlage+1
1. Anspruchsvoraussetzungen Der Anspruch auf den Gasaufbereitungs-Bonus nach § 27c Absatz 2 besteht für Strom, der in Anlagen mit einer Bemessungsleistung bis einschließlich 5 Megawatt erzeugt wird, soweit das Gas nach § 27c Absatz 1
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§ 17 EEG Verringerung des Vergütungsanspruchs Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=17
(1) Der Vergütungsanspruch nach § 16 verringert sich auf Null, solange Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber gegen § 6 Absatz 1, 2, 4 oder 5 verstoßen. (2) Der Vergütungsanspruch nach § 16 verringert sich auf den
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Anlage 4 EEG Höhe der Marktprämie Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2012&a=Anlage+4
1. Berechnung der Marktprämie 1.1 Im Sinne dieser Anlage ist „MP" die Höhe der Marktprämie im Sinne des § 33g Absatz 2 in Cent pro Kilowattstunde, „EV" der anzulegende Wert nach § 33h in Cent pro
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§ 27a EEG Vergärung von Bioabfällen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2012&a=27a
(1) Für Strom aus Anlagen, die Biogas einsetzen, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung mit einem Anteil von getrennt erfassten Bioabfällen im Sinne der Abfallschlüssel Nummer 20 02 01, 20 03 01 und
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§ 64 EEG Verordnungsermächtigung zu Systemdienstleistungen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=64
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen nach § 6 Absatz 5 und § 66 Absatz 1 Nummer 8 an Windenergieanlagen zur Verbesserung der Netzintegration und zur Befeuerung
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§ 33 EEG Marktintegrationsmodell für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=33
(1) Die Vergütung nach § 32 Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, ist für Strom aus Anlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 10 Kilowatt bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 Megawatt in jedem
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§ 3 AusglMechV EEG-Umlage Ausgleichsmechanismusverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AusglMechV+2010&a=3
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen die EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes transparent aus 1. der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen nach Absatz 3 Nummer 1 und 3 für das folgende
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Anlage 3 EEG Referenzertrag Erneuerbare-Energien-Gesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8423/a156980.htm
1. Eine Referenzanlage ist eine Windenergieanlage eines bestimmten Typs, für die sich entsprechend ihrer von einer dazu berechtigten Institution vermessenen Leistungskennlinie, an dem Referenzstandort ein Ertrag in Höhe des Referenzertrages