57 Ergebnisse für: bundeslaufbahnverordnung
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Kabinettsprotokolle Online "6. Als-ob-Tarife im Saarland, BMV" (2.12.3:)
http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/k0/k/k1965k/kap1_2/kap2_12/para3_3.html
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GntDAIVVDV - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
https://www.gesetze-im-internet.de/gntdaivaprv/BJNR121400010.html
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EGBEEG Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Einf%C3%BChrung+des+Elterngeldes&f=1
EGBEEG Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
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Geschichte der Gleichstellung - Chronik
https://www.uni-bielefeld.de/gendertexte/chronik.html
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Geschichte der Gleichstellung - Chronik
http://www.uni-bielefeld.de/gendertexte/chronik.html
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§ 92 BBG Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=92
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. sie a) mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen
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GtDBahnVDV Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst Fachrichtung Bahnwesen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+den+Vorbereitungsdienst+f%C3%BCr+den+gehobenen+technischen+Dienst+%E2%80%93+Fachrichtung+Bahnwesen+%E2%80%93+(GtDBahnVDV)&f=1
GtDBahnVDV Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst Fachrichtung Bahnwesen
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GtDBahnVDV Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst Fachrichtung Bahnwesen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+den+Vorbereitungsdienst+f%C3%BCr+den+gehobenen+technischen+Dienst+%E2%80%93+F
GtDBahnVDV Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst Fachrichtung Bahnwesen
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§ 1 BEEG Berechtigte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zum+Elterngeld+und+zur+Elternzeit&a=1
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit