65 Ergebnisse für: bkgg
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Bekanntmachungen - Hansestadt Lübeck
http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/4/4_491_2/Landwehr_HL_bersichtskarte.pdf
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Bekanntmachungen - Hansestadt Lübeck
http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/3_390_2/lsg_vo_travemuender_winkel.pdf
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Bekanntmachungen - Hansestadt Lübeck
http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/4/4_491/Denkmalliste_Grabungsschutzgebiete_Juli_2015.pdf
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§ 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld *) Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BII&a=23
Beim Sozialgeld gelten ergänzend folgende Maßgaben 1. Als Regelbedarf wird bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 6, vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein Betrag
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§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BII&a=11
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer
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Herz-Jesu-Schule in Saarbrücken darf weiter betrieben werden - VerwG Saarland (VerwG Saarland) - JUSLINE Deutschland
https://web.archive.org/web/20090207131953/http://www.jusline.de/index.php?cpid=0920e51183510618590069d5c148aec4&feed=10167
Offener Gesetzeskommentar - Erläuterung der Bedeutung einzelner Paragrafen anhand der Rechtsprechung und der Fachliteratur (neues Open-Content-Projekt), spezialisierte Rechtsanwälte, Diskussionsforum.
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Klicktipps - FAQ - Häufige Fragen zum Kindergeld; Gesetze, Urteile, Merkblatt, Dienstanweisungen
http://www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#rechtliche-Grundlagen-zum-Kindergeld
Klicktipps - Informationen und KnowHow zum Kindergeld auÃerdem Gesetze, Urteile, Merkblatt, Dienstanweisungen
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§ 11b SGB II Absetzbeträge Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BII&a=11b
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind 1. auf das Einkommen entrichtete Steuern, 2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung, 3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen
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§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes Zehntes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BX&a=44
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht
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