999 Ergebnisse für: aktg
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§ 277 AktG Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aktg/277.html
(1) Ist die Nichtigkeit einer Gesellschaft auf Grund rechtskräftigen Urteils oder einer Entscheidung des Registergerichts in das Handelsregister...
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§ 76 AktG Leitung der Aktiengesellschaft - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AktG/76.html
(1) Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten. (2) 1 Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. 2 Bei...
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§ 104 AktG Bestellung durch das Gericht - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AktG/104.html
(1) 1 Gehört dem Aufsichtsrat die zur BeschluÃfähigkeit nötige Zahl von Mitgliedern nicht an, so hat ihn das Gericht auf Antrag des Vorstands, eines...
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§ 91 AktG Organisation; Buchführung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aktg/91.html
(1) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daà die erforderlichen Handelsbücher geführt werden. (2) Der Vorstand hat geeignete MaÃnahmen zu treffen, insbesondere...
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§ 77 AktG Geschäftsführung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aktg/77.html
(1) 1 Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. 2 Die Satzung oder...
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§ 399 AktG Falsche Angaben - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aktg/399.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. als Gründer oder als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zum...
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§ 105 AktG Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/105.html
(1) Ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht zugleich Vorstandsmitglied, dauernd Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, Prokurist oder zum gesamten...
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§ 71b AktG Rechte aus eigenen Aktien - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/71b.html
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
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AktG - Aktiengesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/BJNR010890965.html#BJNR010890965BJNG052700377
Keine Beschreibung vorhanden.
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AktG - Aktiengesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/BJNR010890965.html#BJNR010890965BJNG051101307
Keine Beschreibung vorhanden.