191 Ergebnisse für: Verzuge
-
Ex-GWC-Chef Thiessat wegen Aktenunterschlagung verurteilt
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/ex-gwc-chef-thiessat-wegen-aktenunterschlagung-verurteilt_aid-3203793
Das Amtsgericht Cottbus verurteilte gestern den ehemaligen käufmännischen Geschäftsführer der Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC), Günter Thiessat, wegen
-
§ 132 StPO Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=132
(1) Hat der Beschuldigte, der einer Straftat dringend verdächtig ist, im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt, liegen aber die Voraussetzungen eines Haftbefehls nicht vor, so kann, um die Durchführung des
-
IndexServer Suche
http://www.jf-archiv.de/online-archiv/index.asp?ACT=11&STR1=Helmut+Matthies&OP1=0&STR2=&OP2=0&STR3=&OP3=0&STR4=&SEL=0&OBF=0&OBD=
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Die Kanaken - Google-Suche
http://www.google.de/search?num=20&hl=de&as_qdr=all&q=+Die+Kanaken&btnG=Suche&meta=
Keine Beschreibung vorhanden.
-
IndexServer Suche
http://www.jf-archiv.de/online-archiv/index.asp?ACT=11&STR1=Helmut+Matthies&OP1=0&STR2=&OP2=0&STR3=&OP3=0&STR4=&SEL=0&OBF=0&OBD=0&Page=4
Keine Beschreibung vorhanden.
-
TSR Olympia Wilhelmshaven - FuÃball im Traditionsverein von Wilhelmshaven
https://web.archive.org/web/20140514235023/http://www.tsr-olympia.de/html/1957_58.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Spilker - Flecken Polle
http://www.polle-weser.de/seite/164267/spilker.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
NS-Archiv : Die Zerschlagung der Tschechoslowakei
http://www.ns-archiv.de/krieg/1938/tschechoslowakei/verfassung-16-03-1939.php
NS-Archiv : Die Zerschlagung der Tschechoslowakei
-
§ 81c StPO Untersuchung anderer Personen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stpo/81c.html
(1) Andere Personen als Beschuldigte dürfen, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung...
-
§ 81c StPO Untersuchung anderer Personen Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=81c
(1) Andere Personen als Beschuldigte dürfen, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung der Wahrheit festgestellt werden muß, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur