145 Ergebnisse für: 5815
-
§ 319 StPO Verspätete Einlegung Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=319
(1) Ist die Berufung verspätet eingelegt, so hat das Gericht des ersten Rechtszuges das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen. (2) Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses auf die Entscheidung des
-
§ 410 StPO Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=410
(1) Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und §
-
Historisches Ortslexikon : Erweiterte Suche : LAGIS Hessen
https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/439011010
Keine Beschreibung vorhanden.
-
NATURA 2000 - Verordnung Hessen: FFH-Gebietsliste
https://web.archive.org/web/20160711034602/http://natura2000-verordnung.hessen.de/ffh_gebietsliste.php
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Historisches Ortslexikon : Erweiterte Suche : LAGIS Hessen
https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/439015030
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Historisches Ortslexikon : Erweiterte Suche : LAGIS Hessen
https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/439008030
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Deutsche Leichtathletik-Hallenmeisterschaften 2013 – Wikipedia
https://de.m.wikipedia.org/w/index.php?mobileaction=toggle_view_mobile&title=Deutsche_Leichtathletik-Hallenmeisterschaften_2013
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Historisches Ortslexikon : Erweiterte Suche : LAGIS Hessen
https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/10800
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Category:Georg Nelius – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Georg_Nelius?uselang=de
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 341 StPO Form und Frist Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=341
(1) Die Revision muß bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. (2) Hat die Verkündung des Urteils nicht in