198 Ergebnisse für: 3ist
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§ 65 GWB Anordnung der sofortigen Vollziehung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/65.html
(1) Die Kartellbehörde kann in den Fällen des § 64 Abs. 1 die sofortige Vollziehung der Verfügung anordnen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder im...
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§ 139 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/HGB/139.html
(1) Ist im Gesellschaftsvertrage bestimmt, daà im Falle des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit dessen Erben fortgesetzt werden soll, so kann...
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§ 148 StPO Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/148.html
(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuà befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. (2) 1 Ist...
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§ 85 UrhG Verwertungsrechte - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/85.html
(1) 1 Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschlieÃliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. 2...
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§ 85 UrhG Verwertungsrechte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/UrhG/85.html
(1) 1 Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschlieÃliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. 2...
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§ 27 PAuswG Pflichten des Ausweisinhabers Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=27
(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich 1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist, 2. auf Verlangen den alten Ausweis beim Empfang eines neuen Ausweises abzugeben, 3. den Verlust des
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§§ 13, 13a KWG Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=13,13a
§§ 13, 13a KWG Kreditwesengesetz
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§ 27 PAuswG Pflichten des Ausweisinhabers Personalausweisgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161522.htm
(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich 1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist, 2. auf Verlangen den alten Ausweis beim Empfang eines neuen Ausweises abzugeben, 3. den Verlust des
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§ 166 SGB IX Inklusionsvereinbarung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=166
(1) Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 176 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (§ 181) eine verbindliche Inklusionsvereinbarung. Auf Antrag der
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§§ 66, 67 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=66,67
§§ 66, 67 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch