638 Ergebnisse für: 2460
-
§ 179 StGB (aufgehoben) Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=179
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
§ 179 StGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/179.html
(weggefallen) Aufgehoben durch das Fünfzigste Gesetz zur Ãnderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom...
-
§ 184j StGB Straftaten aus Gruppen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/184j.html
Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird...
-
Ein Polterabend | filmportal.de
https://www.filmportal.de/07a1ddddc9314fd19c5ccc543030f410
filmportal.de - die führende Plattform für umfassende und zuverlässige Informationen zu allen deutschen Kinofilmen - von den Anfängen bis heute. filmportal.de - a leading platform for comprehensive, certified and reliable information on all German cinama…
-
Stadt Rotenburg an der Fulda
http://www.rotenburg.de/seite/de/stadt/02423:1874:107/-/Lispenhausen.html
Offizielle Seiten der Stadt mit Informationen zu Tourismus, Wirtschaft, Kultur, Politik. Rotenburg a. d. Fulda - Malerische Fachwerkstadt mit 750-jähriger Geschichte, restauriertem Landgrafenschloss und vielen anderen Sehenswürdigkeiten. Bedeutender…
-
Dr. med. Sommer II | filmportal.de
http://www.filmportal.de/film/dr-med-sommer-ii_5e4d7078e9674109abe4a8d40ca47e68
filmportal.de - die führende Plattform für umfassende und zuverlässige Informationen zu allen deutschen Kinofilmen - von den Anfängen bis heute. filmportal.de - a leading platform for comprehensive, certified and reliable information on all German cinama…
-
§ 46 BZRG Länge der Tilgungsfrist Bundeszentralregistergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BZRG&a=46
(1) Die Tilgungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei Verurteilungen a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, b) zu Freiheitsstrafe
-
§ 184i StGB Sexuelle Belästigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184i
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe
-
Alpen-Panoramen - Panorama: vom Bartholomäberg...
http://www.alpen-panoramen.de/panorama.php?pid=24944/
Aufnahmestandort: Bartholomäberg, Gebiet: Verwallgruppe
-
4
http://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt2/dokablage/oac_12/vo/4/4117.htm
Keine Beschreibung vorhanden.