101 Ergebnisse für: 24.03.1997
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Freiwillige Feuerwehr Weißenthurm
http://www.feuerwehr-weissenthurm.de/seite/einsaetze.php?einsatz=1997
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 292, 296 bis 298 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=292,296-298
§§ 292, 296 bis 298 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
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§ 11 BAföG Umfang der Ausbildungsförderung Bundesausbildungsförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BAf%C3%B6G&a=11
(1) Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf). (2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten
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Premier League - Spielplan 1996/1997 - Fussballdaten
https://www.fussballdaten.de/england/1997/spielplan/
Der Spielplan der englischen Premier League 1996/1997. Alle Begegnungen und Ergebnisse der englischen Premier League 1996/1997 im Überblick
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§ 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=57
(1) Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten Menschen mit Behinderungen 1. im Eingangsverfahren zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die
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§ 51 SGB IX Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=51
(1) Leistungen werden durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die
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§ 52 BBG Ruhestand auf Antrag Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=52
(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn 1. sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und 2. schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
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§§ 122 bis 126 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=122-126
§§ 122 bis 126 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
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§ 276b SGB VI Gleitzone Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_6&a=276b
(1) Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2012 in einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder § 8a in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches versicherungspflichtig waren, die
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Globus: Der nächste, bitte! - FOCUS Online
http://www.focus.de/politik/ausland/globus-der-naechste-bitte_aid_165320.html
Für die seit Monaten unbesetzte Stelle des CIA-Chefs gibt es einen neuen Bewerber: Vorigen Mittwoch schlug US-Präsident Bill Clinton den stellvertretenden Geheimdienstdir...