66 Ergebnisse für: 01.04.1983
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§ 56a VAG Überschussbeteiligung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=56a
(1) Die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmten Beträge sind, soweit sie den Versicherten nicht unmittelbar zugeteilt wurden, in der Bilanz in eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung einzustellen. (2)
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§ 1 VAG Aufsichtspflichtige Unternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=1
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen 1. Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind (Versicherungsunternehmen), 2. Pensionsfonds im Sinne des § 112
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§ 56a VAG Überschussbeteiligung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG+1992&a=56a
(1) Die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmten Beträge sind, soweit sie den Versicherten nicht unmittelbar zugeteilt wurden, in der Bilanz in eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung einzustellen. (2)
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Heimatschutzkommandos/Heimatschutzbrigaden (Bestand) - Deutsche Digitale Bibliothek
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/YAE7XYB7KHV7DSZM53YWZ4ZJLXW3YQXR
Keine Beschreibung vorhanden.
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III. Korps (Bestand) - Deutsche Digitale Bibliothek
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/HZ7BGXZQCWQHOXY6PL4GYICSKGEAXOHN
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3. Panzerdivision (Bestand) - Deutsche Digitale Bibliothek
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/QOPZ54XAZTSDX24FPZGD3B3JZNOBWG4H
Keine Beschreibung vorhanden.
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Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main
http://stvv.frankfurt.de/stvvorg/ehem_STVV.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main
http://www.stvv.frankfurt.de/stvvorg/ehem_STVV.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main
http://www.stvv.frankfurt.de/stvvorg/ehem_STVV.htm#B
Keine Beschreibung vorhanden.