3,839 Ergebnisse für: Änderungsgesetz
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2000/bvg00-122.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Dr. Dieter Böhmdorfer, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?08875
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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Karl Drochter, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?00241
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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§ 25 SGB IV Verjährung Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIV&a=25
(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des
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Maximilian Walch, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?14858
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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Ursula Haubner, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?02803
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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§ 16 PStG Fortführung Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=16
(1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen aufgenommen über 1. den Tod des erstverstorbenen Ehegatten, 2. die Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten und die Aufhebung solcher Beschlüsse sowie die
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Sigisbert Dolinschek, Biografie
http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_00231/index.shtml#tab-Ausschuesse
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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Anlage 13 PStV (aufgehoben Personenstandsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStV&a=Anlage+13
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 63 PStG Benutzung in besonderen Fällen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg&a=63
(1) Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden.