4,614 Ergebnisse für: zitierungen
-
§ 6 BBG Arten des Beamtenverhältnisses Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=6
(1) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5. Es bildet die Regel. (2) Das Beamtenverhältnis auf Zeit ist in gesetzlich besonders bestimmten Fällen zulässig und dient der
-
§ 8 FFG Aufgaben, Satzung, Richtlinien Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=8
(1) Der Verwaltungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Filmförderungsanstalt gehören, verabschiedet den Haushalt der Filmförderungsanstalt und beschließt Richtlinien nach diesem
-
§ 133 ZPO Abschriften Zivilprozessordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=133
(1) Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen. Das gilt nicht für elektronisch
-
§ 8 StVO Vorfahrt Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=8
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf
-
§ 17 ZAG Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=17
(1) Institute, die die Zahlungsdienste gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 erbringen oder das E-Geld-Geschäft betreiben, haben die Geldbeträge, die sie von den Zahlungsdienstnutzern oder über einen anderen
-
§ 110 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=110
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhalb
-
§ 11 ZAG Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=11
(1) Wer im Inland das E-Geld-Geschäft betreiben will, ohne E-Geld-Emittent im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 zu sein, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Über die Erbringung des E-Geld-Geschäfts hinaus
-
§ 1 ZSKG Aufgaben des Zivilschutzes Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZSKG&a=1
(1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das
-
§ 1 PTSG Anwendungsbereich Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PTSG&a=1
(1) Dieses Gesetz gilt für Unternehmen, die im Rahmen ihres geschäftsmäßig an die Öffentlichkeit gerichteten Angebots 1. die in diesem Gesetz bezeichneten Postdienstleistungen bundesweit erbringen (Postunternehmen), 2. die in
-
§ 17 AWG Strafvorschriften Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=17
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1, die der Durchführung 1. einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen