399 Ergebnisse für: personenstandsgesetz

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg&a=63

    (1) Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=21

    (1) Im Geburtenregister werden beurkundet 1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, 2. Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt, 3. das Geschlecht des Kindes, *) 4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern, ihr Geschlecht sowie auf Wunsch

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg&a=49

    (1) Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ab, so kann es auf Antrag der Beteiligten oder der Aufsichtsbehörde durch das Gericht dazu angewiesen werden. (2) Das Standesamt kann in Zweifelsfällen auch von sich aus die Entscheidung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=6

    Dokumente, die einzelne Beurkundungen in den Personenstandsregistern betreffen, werden in besonderen Akten (Sammelakten) aufbewahrt.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=10

    (1) Die nach diesem Gesetz zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Personenstandsfalls erforderlichen Angaben zu machen, soweit diese nicht Registern entnommen werden können, zu denen das Standesamt einen Zugang hat. (2)

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=73

    Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen über 1. die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg&a=13

    (1) Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet ist, hat zu prüfen, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht. Reichen die nach § 12 Abs. 2 vorgelegten Urkunden nicht aus, so haben die Eheschließenden weitere

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    https://www.jurion.de/gesetze/pstg_vwv/

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.eheschließung.de

    Tödlicher Wahnsinn (eBook, ePUB), Magische Geldgeschenkbox mit Gravur - Silhouette, Kommentar zum Personenstandsgesetz in der vom 1. Januar 1900 an Geltenden Fassung als Buch von Carl Sartorius, Mürbegebäck Frack und Hochzeitskleid von arko, 90 g, …

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    http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__59.html

    Keine Beschreibung vorhanden.



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