89 Ergebnisse für: künstlersozialversicherungsgesetz
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§ 190 SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 173 SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__173.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 165 SGB 6 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__165.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 27 SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 251 SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__251.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Abteilung 2 - www.bundesversicherungsamt.de
http://www.bundesversicherungsamt.de/bundesversicherungsamt/organisation/abteilung-2.html
Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.
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Gerichtsurteil: Dieter Bohlen ist ein Künstler - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/gerichtsurteil-dieter-bohlen-ist-ein-kuenstler-a-516903.html
Jetzt ist es amtlich: Dieter Bohlen ist auch als Juror der "Superstars" ein Künstler - und zwar ungeachtet des Niveaus der Sendung. Das entschied das Kölner Sozialgericht - und brummte RTL die Zahlung von Sozialabgaben in Höhe von 173.000 Euro auf.
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Änderungen GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/7655/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 25 SGB IV Verjährung Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIV&a=25
(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des
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FNA 8253 Künstlersozialversicherung
http://www.buzer.de/fna/8253-K%C3%BCnstlersozialversicherung.htm
FNA 8253 Künstlersozialversicherung, Fundstellennachweis A