119 Ergebnisse für: jarbschg
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Arbeitszeit Arbeitnehmer Jugend Mütter Pause Nachtarbeit Ruhezeit Nachtruhe
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitszeit/arbeitszeit.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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JArbSchG - Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Minderjährige Fußballprofis: Abseitsfalle Jugendschutz
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/minderjaehrige-fussballprofis-abseitsfalle-jugendschutz/
Schalke 04 hat mit einem knappen 1:0 gegen Bayern München das Finale des DFB-Pokals erreicht. Anders als im Viertelfinale brauchte der Verein nicht in die Nachspielzeit zu gehen. Trotzdem kann es noch ein Nachspiel geben – diesmal aber ein juristisches.…
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§ 3 BUrlG Dauer des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=3
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
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§ 4 BUrlG Wartezeit Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=4
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
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§ 35 OWiG Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=35
(1) Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig, soweit nicht hierzu nach diesem Gesetz die Staatsanwaltschaft oder an ihrer Stelle für einzelne Verfolgungshandlungen der Richter berufen ist. (2)
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§ 5 BUrlG Teilurlaub Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=5
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem
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§ 13 BUrlG Unabdingbarkeit Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=13
(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen
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§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=7
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die
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§ 184h StGB Begriffsbestimmungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184h
Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, 2. sexuelle Handlungen vor einer anderen Person nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen