56 Ergebnisse für: ehug
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§§ 48 bis 58 HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=48-58
§§ 48 bis 58 HGB Handelsgesetzbuch
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§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung; Befreiung Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=264
(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Die
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Pressemitteilung: Elektronischer Bundesanzeiger: <br />Zehntausende Unternehmensbilanzen ungeschützt im Internet
http://www.softguide.de/presse/sg/21.htm
Wolfsburg, 31. Januar 2008 Ãber das Onlineportal des Bundesanzeigers sind die Bilanzen ...
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§ 3 StBerG Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen Steuerberatungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StBerG&a=3
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt 1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
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§§ 190 bis 304 UmwG Umwandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UmwG&a=190-304
§§ 190 bis 304 UmwG Umwandlungsgesetz
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§§ 15 bis 53b VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG+1992&a=15-53b
§§ 15 bis 53b VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
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§ 26 WpHG Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=26
(1) Ein Inlandsemittent, ein MTF-Emittent oder ein OTF-Emittent, der gemäß Artikel 17 Absatz 1, 7 oder 8 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verpflichtet ist, Insiderinformationen zu veröffentlichen, hat diese vor ihrer Veröffentlichung
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§ 40 WpHG Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=40
(1) Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 33 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 oder nach entsprechenden Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer
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§ 290 HGB Pflicht zur Aufstellung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/HGB/290.html
(1) 1 Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs...
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§ 266 HGB Gliederung der Bilanz Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=266
(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in