3,217 Ergebnisse für: begriffsbestimmungen 

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ROG&a=3

    (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Erfordernisse der Raumordnung Ziele der Raumordnung, Grundsätze der Raumordnung und sonstige Erfordernisse der Raumordnung; 2. Ziele der Raumordnung verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=2

    (1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=4

    (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Wirtschaftsgebiet der Geltungsbereich dieses Gesetzes; die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg gelten als Teil des Wirtschaftsgebiets; 2. fremde Wirtschaftsgebiete alle Gebiete außerhalb des

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    https://www.gesetze-im-internet.de/sortschg_1985/__2.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=1

    (1) Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. (2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=1

    (1) Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. (2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=2

    Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. "elektronische Signaturen" Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen, 2. "fortgeschrittene

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=2

    (1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=63

    Für Zwecke der Meldungen nach diesem Kapitel ist 1. Inland das deutsche Wirtschaftsgebiet im Sinne des Kapitels 2 Nummer 2.05. des Anhangs A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System

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    https://web.archive.org/web/20150115000724/http://medien-e.bghw.de/zh/bgr500/2_8_2.htm

    Hier finden Sie ausgewählte Gesetze, Verordnungen, Titel aus dem Europarecht und Technische Regeln. BG-Vorschriften, BG-Regeln, -Grundsätze und -Informationen sind im Medienangebot aufgeführt.



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