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Ausfuhrliche53 Ergebnisse für: ausfuhrliste
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§ 1 WaffG Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=1
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare
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Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel
http://www.bits.de/public/researchreport/rr03-1-3.htm#b3.2
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 23a ZFdG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zfdg/__23a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel
http://www.bits.de/public/researchreport/rr03-1-3.htm#a3.2
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 17 AWG Strafvorschriften Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=17
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1, die der Durchführung 1. einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen
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Rüstungsexporte in die Türkei vor Yücel-Freilassung | Aktuell Deutschland | DW | 23.02.2018
http://www.dw.com/de/r%C3%BCstungsexporte-in-die-t%C3%BCrkei-vor-y%C3%BCcel-freilassung/a-42717669
Kurz vor dem Ende der Haft von Deniz Yücel sind zahlreiche Rüstungsgüter aus Deutschland in die Türkei exportiert worden, wie die Bundesregierung nun einräumte. Zuvor hieß es, es habe keine "schmutzigen Deals" gegeben.
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BAFA - Terrorismus
http://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Terrorismus/terrorismus_node.html
Terrorismus
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§ 34 AWG Straftaten Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=34
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung 1. in Teil I Abschnitt A oder 2. in Teil I Abschnitt C Kategorie 0, Kategorie 1 Nr. 1C350, 1C351, 1C352, 1C353, 1C354, Kategorie 2 Nr. 2B350, 2B351
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§§ 17, 18 AWG Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=17,18
§§ 17, 18 AWG Außenwirtschaftsgesetz
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§ 34 AWG Straftaten Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=awg+2009&a=34
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung 1. in Teil I Abschnitt A oder 2. in Teil I Abschnitt C Kategorie 0, Kategorie 1 Nr. 1C350, 1C351, 1C352, 1C353, 1C354, Kategorie 2 Nr. 2B350, 2B351