3,118 Ergebnisse für: Verjährung
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§ 31 OWiG Verfolgungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=31
(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz
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§ 62 InsO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__62.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 210 BGB Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=210
(1) Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt
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§§ 195 bis 197 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=195-197
§§ 195 bis 197 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 195, 199 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=195,199
§§ 195, 199 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Ricardo Lumengo vom Bundesgericht freigesprochen | NZZ
http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/ricardo_lumengo_freispruch_bundesgericht_1.14946931.html
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Berner Generalprokurators abgewiesen und den vom Berner Obergericht ausgefällten Freispruch bestätigt. Offen bleibt, ob der Straftatbestand des Stimmenfangs erfüllt ist. Bei diesem Delikt ist die Verjährung…
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§ 78 StGB Verjährungsfrist Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=78
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht. (3) Soweit die Verfolgung
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§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=204
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch 1. die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils, 2. die Zustellung des Antrags im vereinfachten
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RECHT / NS-VERBRECHEN: Kalte Verjährung - DER SPIEGEL 3/1969
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45845443.html
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§ 25 SGB IV Verjährung Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIV&a=25
(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des