585 Ergebnisse für: Dienstvertrag
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BGH, 23.03.2005 - III ZR 338/04 - dejure.org
http://dejure.org/2005,494
Informationen zur Entscheidung BGH, 2005-03-23 - III ZR 338/04: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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§ 627 BGB Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/627.html
(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung...
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§ 627 BGB Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/627.html
(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung...
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§ 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen,...
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§ 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/626.html
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen,...
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§ 623 BGB Schriftform der Kündigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist...
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AVR-Anlage 18 § 5 Dienstverträge - Google-Suche
http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=AVR-Anlage+18+%C2%A7+5+Dienstvertr%C3%A4ge&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8
Keine Beschreibung vorhanden.
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Werkvertrag
https://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/werkvertrag/werkvertrag.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 613 BGB Unübertragbarkeit Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=613
Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.
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§§ 183, 630d BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=183,630d
§§ 183, 630d BGB Bürgerliches Gesetzbuch