90 Ergebnisse für: 4sie
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§ 169 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gvg/169.html
(1) 1 Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschlieÃlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. 2 Ton- und...
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§ 219 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=219
(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art
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§ 219 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=219
(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art
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§ 39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html
(1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 2. wild lebende...
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§ 18 KaffeeStG Versandhandel Kaffeesteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8883/a162362.htm
(1) Versandhandel betreibt, wer Kaffee aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, an Privatpersonen im Steuergebiet liefert und den Versand der Ware an den Erwerber selbst durchführt oder durch andere
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§ 38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX%2B2010&a=38a
(1) Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Unterstützte
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§ 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_9&a=55
(1) Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es, Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten.
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Gesetzestext BayBGG - Bayerische Behindertenpolitik - Menschen mit Behinderung
https://web.archive.org/web/20080805180526/http://www.stmas.bayern.de/behinderte/politik/baybgg.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 43 WiPrO Allgemeine Berufspflichten Wirtschaftsprüferordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WiPrO&a=43
(1) Berufsangehörige haben ihren Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Sie haben sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten. (2)
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