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§ 221 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=221
(1) Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit
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§ 15 EStG - Einzelnorm
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__15.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 312g, 355 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=312g,355
§§ 312g, 355 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 68b FGG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/FGG/68b.html
(1) 1 Ein Betreuer darf erst bestellt werden, nachdem das Gutachten eines Sachverständigen über die Notwendigkeit der Betreuung eingeholt worden ist. 2 Für...
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§ 11 RPflG Rechtsbehelfe Rechtspflegergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=rpflg&a=11
(1) Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist. (2) Kann gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein
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§ 24 AufenthG Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/24.html
(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäà der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird...
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§ 32d EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 38 KStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__38.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 36 AsylG Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AsylG&a=36
(1) In den Fällen der Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags beträgt die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist eine Woche. (2) Das Bundesamt
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§ 164 SGB IX Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=164
(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden