710 Ergebnisse für: 2sie
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Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992) BayRS 100-1-I (Art. 1–188) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true
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§ 130 BGB Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=130
(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein
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Art. 125 - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-125
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KommZG: Art. 2 Rechtsformen der kommunalen Zusammenarbeit - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommZG-2
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VORIS GGO § 4 | Beschluss der Landesregierung (Niedersachsen) | § 4 | i. d. F. v. 30.03.2004 | gültig ab 01.05.2004 (unbefristet gültig)
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-111200-LReg-20040330-SF%C2%A7+4&psml=bsvorisprod.psml&max=true
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Artikel 25 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
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§ 1 PAuswG Ausweispflicht; Ausweisrecht Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=1
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in
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§§ 110a bis 110e OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=110a-110e
§§ 110a bis 110e OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 96 BVFG, Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung
https://www.jurion.de/Gesetze/BVFG/96
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§§ 8, 8a PflVG Pflichtversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PflVG&a=8,8a
§§ 8, 8a PflVG Pflichtversicherungsgesetz