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§ 157 SGB IX Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsplatzzahl Neuntes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=157
(1) Bei der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Arbeitsplätze, auf denen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind (§ 154), zählen Stellen, auf denen Auszubildende beschäftigt werden, nicht
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Straßenverzeichnis Berlin Neukölln – Strassen und Plätze in Neukölln - KAUPERTS
http://berlin.kauperts.de/Bezirke/Neukoelln/Ortsteile/Neukoelln/Strassen
Straßenverzeichnis für Berlin Neukölln mit Details, Geschichte, Zuständigkeiten, Standortinformationen, Stadtplan und Umkreissuche
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Straßenverzeichnis Berlin Gropiusstadt – Strassen und Plätze in Gropiusstadt - KAUPERTS
http://berlin.kauperts.de/Bezirke/Neukoelln/Ortsteile/Gropiusstadt/Strassen
Straßenverzeichnis für Berlin Gropiusstadt mit Details, Geschichte, Zuständigkeiten, Standortinformationen, Stadtplan und Umkreissuche
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Baseball in Berlin - Die Berlin Sluggers
http://wayback.archive.org/web/20100414005756/http://www.berlinsluggers.de/verein.htm
Allgemeine Informationen zu den Berlin Sluggers - Baseballverein - Baseball in Berlin
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§ 223 SGB IX Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=223
(1) Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages
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§ 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=1
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte
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§ 199 SGB IX Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen Neuntes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=199
(1) Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten
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Hertha BSC - Die Geschichte - Die "Plumpe"
http://www.hertha-geschichte.de/plumpe.htm
Hertha BSC - Die Geschichte
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§ 181 SGB IX Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=181
Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach