54 Ergebnisse für: wofg
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nullbarriere - Wohnflächen - Wohnungsgrößen
http://nullbarriere.de/wohnflaechen.htm
Richtgrößen für Wohnungen, nötige Grundfläche Wohnung oder Einfamilienhaus bei Behinderung. Bedarfsermittlung von Wohnflächen nach VDI 6000 Blatt 1, DIN 18040-2.
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§ 11 II. WoBauG, Einliegerwohnungen
https://www.jurion.de/Gesetze/II_WoBauG/11
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 11 II. WoBauG, Einliegerwohnungen
https://www.jurion.de/gesetze/ii_wobaug/11/
Keine Beschreibung vorhanden.
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BSG, Urteil vom 7. 11. 2006 – B 7b AS 2/05 R
http://lexetius.com/2006,3772
Volltext von BSG, Urteil vom 7. 11. 2006 – B 7b AS 2/05 R
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BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - openJur
https://openjur.de/u/169096.html
1. Zur Berücksichtigung von selbstgenutztem Wohneigentum bei der Bedürftigkeitsprüfung als Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld II. </p> <p> 2. Die angemessene Größe einer ...
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BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - openJur
https://openjur.de/u/170415.html
1. Auch in Ballungsräumen können Empfänger von Arbeitslosengeld II nach derzeitigem Recht nicht generell auf kleinere als die im Wohnungsförderungsrecht als förderungsfähig ausgewiesenen Wohnungen ver ...
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/1144/114424.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein § 8 SHWoFG | Landesnorm Schleswig-Holstein | - Begünstigte Haushalte und Wohnberechtigungsschein | Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz - SHWoFG) vom 25. April 2009 | gültig ab: 13.05.2016
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WoFG+SH+%C2%A7+8&psml=bsshoprod.psml&max=true
Recherche juristischer Informationen
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§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_VIII&a=35a
(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am
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§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=35a
(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am