350 Ergebnisse für: wasserhaushaltsgesetz
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§ 7a WHG Anforderungen an das Einleiten von Abwasser Wasserhaushaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WHG+28.02.2010&a=7a
(1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich
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§ 7 WHG Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten Wasserhaushaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WHG&a=7
(1) Die Gewässer sind nach Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften. Die Flussgebietseinheiten sind 1. Donau, 2. Rhein, 3. Maas, 4. Ems, 5. Weser, 6. Elbe, 7. Eider, 8. Oder, 9. Schlei/Trave, 10. Warnow/Peene. Die Flussgebietseinheiten sind in der
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§ 61 WHG Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Wasserhaushaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WHG&a=61
(1) Wer Abwasser in ein Gewässer oder in eine Abwasseranlage einleitet, ist verpflichtet, das Abwasser nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 oder der die Abwassereinleitung zulassenden behördlichen Entscheidung durch
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Anlage 2 WHG (zu § 7 Absatz 1 Satz 3) Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland Wasserhaushaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=whg&a=Anlage+2
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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SAL | Für Hausbesitzer und Bauherren | Wartung und Kontrolle | Zustandsprüfung
http://www.abwasser-luenen.de/luenener-entwaesserungspass.php
Zustandsprüfung ist Pflicht Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet Sie und uns, die Funktionsfähigkeit Ihrer Entwässerungsanlage sicherzustellen: Sie als verantwortlichen Eigentümer und uns vom SAL als öffentlichen Kanalnetzbetreiber ohne finanzielles…
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Artikel 320 10. ZustAnpV Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=320
(753-13) Das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 7 Absatz 4 Satz 2 werden die
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Artikel 320 10. ZustAnpV Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=320
(753-13) Das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 7 Absatz 4 Satz 2 werden die
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Anlage 2 WHG (zu § 7 Absatz 1 Satz 3) Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland Wasserhaushaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WHG&a=Anlage+2
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WHG - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/BJNR258510009.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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WHG - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/BJNR258510009.html
Keine Beschreibung vorhanden.