144 Ergebnisse für: vermg
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BVerwG 8 C 7.06 , Urteil vom 25. April 2007 | Bundesverwaltungsgericht
https://www.bverwg.de/250407U8C7.06.0
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BVerwG, 05.03.1998 - BVerwG 7 B 345/97 - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR; Besatzungshoheit; Restitutionsausschluß; Besatzungshoheitlicher Zurechnungszusammenhang ; Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht; Überdauerung der Gründung der DDR; Besatzungsmacht; Vollzugsauftrag; Teilenteignung; Anteilsenteignung; SMAD-Befehl
https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1998-03-05/7-B-345_97
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BVerwG 8 C 28.05 , Urteil vom 07. März 2007 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=070307U8C28.05.0
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1 A 112/09
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=2693
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§ 27 II. BV Betriebskosten Zweite Berechnungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=II.%2BBV&a=27
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum am Grundstück (Erbbaurecht) oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der
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BVerwG 8 B 10.10 , Beschluss vom 29. Juli 2010 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=290710B8B10.10.0
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§ 60 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=60
(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei
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§ 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=415
(1) Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die
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§ 181 BGB Insichgeschäft Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=181
Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in
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BVerwG 8 C 10.15 , Urteil vom 13. April 2016 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=130416U8C10.15.0
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