89 Ergebnisse für: ustdv
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§ 26 UStG Durchführung, Erstattung in Sonderfällen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=26
(1) Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des
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Artikel 3 47. StVRÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Siebenundvierzigste Verordnung zur
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+1086&a=3
In § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Januar 2012 (BGBl. I S. 103) geändert worden ist, wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3a eingefügt
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Download: Muster zur Gelangensbestätigung - dhz.net
http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/gelangensbestaetigung/158/10806/1
Die Gelangensbestätigung ist wichtig für Exporte innerhalb der EU. Alles Wichtige zur Gelangensbestätigung sowie ein Muster zum kostenlosen Download.
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Warenlieferungen in und aus Konsignationslagern - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.BECK
https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.5301&docid=303723
Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München - : Warenlieferungen in und aus Konsignationslagern
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Art 5, 9 2. BükrEG Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2.%2BB%C3%BCkrEG&a=5,9
Art 5, 9 2. BükrEG Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
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§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ustg&a=14
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres
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§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=14
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres
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§ 18 UStG Besteuerungsverfahren Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=18
(1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum
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IHK Region Stuttgart, Stuttgart Chamber of Commerce - Pflichtangaben für Rechnungen
http://wayback.archive.org/web/20070529012201/http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Umsatz
Keine Beschreibung vorhanden.
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Umsatzsteuervoranmeldung Formular online abgeben.
http://www.umsatzsteuer-voranmeldung.de/
Umsatzsteuervoranmeldung Formular mit ELSTER online an das Finanzamt übermitteln. .