251 Ergebnisse für: strlschv
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§ 52 StrlSchV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__52.html
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Kinderradiologie – Besonderheiten des Strahlenschutzes
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=93819
Die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen ist durch die im größeren Umfang zuletzt 2002 novellierte Röntgenverordnung (RöV) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in ihrer Fassung von 2001 auch für Kinder einheitlich geregelt (e1, e2)....
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AVV zu § 47 StrlSchV - RÖMPP, Thieme
https://roempp.thieme.de/roempp4.0/do/data/RD-01-05433
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AVV zu § 45 StrlSchV - RÖMPP, Thieme
https://roempp.thieme.de/roempp4.0/do/data/RD-01-04060
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Anlage 18 StrlSchV - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_18.html
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Forschungszentrum Jülich - Startseite - Strahlenpass
http://www.fz-juelich.de/SharedDocs/Glossareintraege/GS/DE/strahlenschutz/s/Strahlenpass.html
Beruflich strahlenexponierte Personen, die in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden, müssen nach StrlSchV und RöV einen Strahlenpass besitzen. Der Genehmigungsinhaber (n. § 15 StrlSchV) hat dafür zu sorgen, dass die unter seiner Aufsicht…
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Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ãrzte - Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18122003_RSII4114322.htm
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Durchführung der Strahlenschutzverordnung; hier: Strahlenschutz in der Medizin - Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17102011_RSII4114321.htm
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Strahlenschutz in der Tierheilkunde – Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_02022005_RSII4114327.htm
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§ 9 AtG Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AtG&a=9
(1) Wer Kernbrennstoffe außerhalb von Anlagen der in § 7 bezeichneten Art bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, bedarf der Genehmigung. Einer Genehmigung bedarf ferner, wer von dem in der Genehmigungsurkunde festgelegten Verfahren