137 Ergebnisse für: lebensmittelzusatzstoffen
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Trägerstoffe: Trägerstoffe: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
http://www.lebensmittellexikon.de/t0000930.php
Trägerstoffe oder auch Trägersubstanzen sind Substanzen, die helfen andere Stoffe wie beispielsweise Farbstoffe, Aromen oder Vitamine in einem Lebensmittel kontrolliert zu verteilen. Trägerstoffe selbst haben keine technologische Wirkung in
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Chemie im Essen: Lebensmittel-Zusatzstoffe. Wie sie wirken, warum sie schaden - Hans-Ulrich Grimm, Bernhard Ubbenhorst - Google Books
https://books.google.de/books?id=2eNrAgAAQBAJ&pg=SL5-PA154&lpg=SL5-PA154&dq=E141#v=onepage&q=E141&f=false
Wie kommt der Geschmack ins Fertiggericht, und was macht Bonbons bunt? Jeder hat schon von Zusatzstoffen wie Glutamat und Aspartam gehört. Aber was hat es damit wirklich auf sich, und was verbirgt sich hinter E 965, E 650 und den anderen kleingedruckten…
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Assessment of the results of the study by McCann et al. (2007) on the
https://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/660
Keine Beschreibung vorhanden.
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Echtes Karmin - Datenbank Zusatzstoffe
http://www.zusatzstoffe-online.de/zusatzstoffe/11.e120_echtes_karmin.html
Echtes Karmin, Karminsäure, Cochenille, E 120: Farbstoff
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Gelborange S: EFSA legt ADI fest | Europäische Behörde für
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/140715
Die EFSA hat für den Lebensmittelfarbstoff Gelborange S eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag
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§ 1b LMvitV Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LMvitV&a=1b
(1) Mit nachstehenden Beschränkungen werden zur Vitaminisierung zugelassen 1. Vitamin A-acetat und Vitamin A-palmitat für a) Margarine- und Mischfetterzeugnisse bis zu insgesamt 10 Milligramm auf ein Kilogramm, b) (weggefallen) c) Lebensmittel,
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§ 1a LMvitV Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LMvitV&a=1a
(1) Die nachstehenden Lebensmittelzusatzstoffe werden zur Vitaminisierung von Lebensmitteln allgemein zugelassen Natrium-L-ascorbat (E 301), Kalium-L-ascorbat und Calcium-L-ascorbat (E 302); 6-Palmitoyl-L-ascorbinsäure (E 304);
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Wissenschaftlicher Ausschuss und wissenschaftliche Gremien |
https://www.efsa.europa.eu/de/science/scientific-committee-and-panels
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 LFGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__2.html
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