37 Ergebnisse für: famg
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Thumsenreuth
http://www.notthafft.de/sitze/thumsenreuth.htm
Familiensitze des Rittergeschlechts Notthafft: Thumsenreuth
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Winklhof in Oberalm bei Hallein
http://www.notthafft.de/sitze/winklhof.htm
Familiensitze des Rittergeschlechts Notthafft: Der Winklhof in Oberalm bei Hallein
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§ 23a GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gvg/23a.html
(1) 1 Die Amtsgerichte sind ferner zuständig für 1. Familiensachen; 2. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit nicht durch gesetzliche...
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Familie Notthafft - Sitz Bodenstein
http://www.notthafft.de/sitze/bodenstein.htm
Schloss Bodenstein, der Stammsitz der Bodensteiner Linie der Familie Notthafft
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Lutzmannstein
http://www.notthafft.de/sitze/lutzmannstein.htm
Familiensitze des Rittergeschlechts Notthafft: Lutzmannstein
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Altrandsberg
http://www.notthafft.de/sitze/altrandsberg.htm
Familiensitze des Rittergeschlechts Notthafft: Altrandsberg
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Heimhof
http://www.notthafft.de/sitze/heimhof.htm
Familiensitze des Rittergeschlechts Notthafft: Heimhof
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - §§ 1626a Abs 1 Nr 1 und 1672 Abs 1 BGB mit Art 6 Abs 2 GG unvereinbar – genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind greift unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Mutter des Kindes, der gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder dessen Alleinsorge für das Kind zuzustimmen, nicht gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüft werden kann - Anordnung einer Übergangsregelung ohne Befristung
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - §§ 1626a Abs 1 Nr 1 und 1672 Abs 1 BGB mit Art 6 Abs 2 GG unvereinbar – genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind greift unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Mutter des Kindes, der gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder dessen Alleinsorge für das Kind zuzustimmen, nicht gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüft werden kann - Anordnung einer Übergangsregelung ohne Befristung
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/rs20100721_1bvr042009.html
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Die Bestimmungen zum Sorgerecht umfassen im wesentlichen die Regelungen im BGB 4
https://web.archive.org/web/20070601231502/http://www.vafk-wiesbaden.de/informationen_varia/Sorgerecht.htm
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