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Begriffsbestimmung3,217 Ergebnisse für: begriffsbestimmungen
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Begriffsbestimmungen - Deutscher Heilbäderverband
http://www.deutscher-heilbaederverband.de/qualitaet/begriffsbestimmungen/
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Begriffsbestimmungen - Deutscher Heilbäderverband
https://www.deutscher-heilbaederverband.de/qualitaet/begriffsbestimmungen/
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AWG - Einzelnorm
http://wayback.archive.org/web/20130326231120/http://www.gesetze-im-internet.de/awg/__4.html
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§ 2 InvG Begriffsbestimmungen Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvG&a=2
(1) Inländische Investmentgesellschaften sind Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften. EU-Investmentgesellschaften sind EU-Verwaltungsgesellschaften und EU-Investmentvermögen in Satzungsform, die ihren Sitz in einem
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§ 1 StrlSchV Begriffsbestimmungen Strahlenschutzverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchV&a=1
(1) Ableitung Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. (2) Äquivalentdosis Produkt aus der Energiedosis im ICRU-Weichteilgewebe und dem Qualitätsfaktor Q
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§ 2 SigG Begriffsbestimmungen Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG_2001&a=2
Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. "elektronische Signaturen" Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen, 2. "fortgeschrittene
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§ 2 SpFV Begriffsbestimmungen Sportbootführerscheinverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Sportbootfuehrerschein_SpFV&a=2
Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Binnenschifffahrtsstraßen die Bundeswasserstraßen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes mit Ausnahme der Seeschifffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen.
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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder