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Aufenthaltsgesetzes939 Ergebnisse für: aufenthaltsgesetz
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§ 95 AufenthG Strafvorschriften Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AufenthG&a=95
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält, 2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich
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§ 72 AufenthG Beteiligungserfordernisse Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg_2004&a=72
(1) Eine Betretenserlaubnis (§ 11 Absatz 8) darf nur mit Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden. Die Behörde, die den Ausländer ausgewiesen, abgeschoben oder
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§ 4 AufenthG Erfordernis eines Aufenthaltstitels Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg&a=4
(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom
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§ 39 AufenthG Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AufenthG&a=39
(1) Ein Aufenthaltstitel, der einem Ausländer die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt, kann nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden, soweit durch Rechtsverordnung nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Zustimmung
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§ 60a AufenthG Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg&a=60a
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von
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Asyl - Die wichtigsten Begriffe der Flüchtlingsdebatte - Politik - Süddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/politik/asyl-abc-von-dunkeldeutschland-bis-wirtschaftsfluechtling-1.2625300
Was verbirgt sich hinter "besorgten Bürgern" und wie war das mit den Smartphones? Die wichtigsten Begriffe der Flüchtlingsdebatte.
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§ 60 AufenthG Verbot der Abschiebung Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/4752/a65999.htm
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion,
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§ 25 AufenthG Aufenthalt aus humanitären Gründen Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg_2004&a=25
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen worden ist.
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§ 23 AufenthG Aufenthaltsgewährung durch die obersten... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/23.html
(1) 1 Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland...
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§ 14 AufenthG Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/14.html
(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäà § 3 Abs. 1 nicht besitzt, 2....