3,015 Ergebnisse für: anspruchs
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§ 301 ZPO Teilurteil - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/301.html
(1) 1 Ist von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder ist nur ein Teil eines Anspruchs oder bei erhobener Widerklage nur die...
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Bildung: Offene Uni macht die Türen zu - taz.de
http://www.taz.de/!5180298/
Das fünf Jahre alte alternative Projekt an der HU steht vor dem Aus. Interne Kritiker fordern Auflösung und Neustart. Statt des Anspruchs Bildung für alle herrschten Klüngel, Machtkämpfe und Mobbing.
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§ 9 AEntG Verzicht, Verwirkung Arbeitnehmer-Entsendegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AEntG&a=9
Ein Verzicht auf den entstandenen Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 8 ist nur durch gerichtlichen Vergleich zulässig; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf
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§ 813 BGB Erfüllung trotz Einrede Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=813
(1) Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand, durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde. Die Vorschrift des
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Fassung § 161 SGB III a.F. bis 01.04.2012 (geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb+iii++31.03.2012&a=161
Text § 161 SGB III a.F. in der Fassung vom 01.04.2012 (geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854)
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§ 356a StPO Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=356a
Hat das Gericht bei einer Revisionsentscheidung den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, versetzt es insoweit auf Antrag das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass
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Artikel 13 SGBIVuaÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes Gesetz zur
//www.buzer.de/s1.htm?g=2007+I+3024&a=13
(826-30-2) Dem § 15 Abs. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606, 1677), das zuletzt durch Artikel 244 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird
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Artikel 13 SGBIVuaÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes Gesetz zur
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2007+I+3024&a=13
(826-30-2) Dem § 15 Abs. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606, 1677), das zuletzt durch Artikel 244 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird
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§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=204
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch 1. die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils, 2. die Zustellung des Antrags im vereinfachten
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§ 224 SGB V Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=224
(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen. Für die Dauer des Bezugs von