126 Ergebnisse für: Veräußerungsgewinn
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Maklergebühr beim Grundstückskauf: So können Sie sparen!
http://www.baufoerderer.de/content/maklergebuehr
Sie möchten ein Baugrundstück oder eine Immobilie über einen Makler kaufen? Wir sagen Ihnen welche Arten von Maklergebühren es gibt und wer sie zahlt.
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§§ 15 bis 17 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=15-17
§§ 15 bis 17 EStG Einkommensteuergesetz
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Vermögenszuwachssteuer - Arbeiterkammer Wien - Informationen der AK
https://web.archive.org/web/20101102185712/http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-40019.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94 - Vorausverfügung; Durchgangserwerb; Beteiligung
https://www.jurion.de/urteile/bfh/1995-05-16/viii-r-33_94/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 13 bis 14a EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=13-14a
§§ 13 bis 14a EStG Einkommensteuergesetz
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Hertie-Stiftung kommt davon - taz.de
http://www.taz.de/!1171773/
Die Gemeinnützige Stiftung der Kaufhauserben muss nach Informationen der taz nun doch nicht Steuern von rund einer Milliarde Mark nachzahlen. Finanzbehörden sehen Vorwürfe als erledigt an
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Deutsche Biographie - Piltz, Klaus
https://www.deutsche-biographie.de/gnd13921092X.html#ndbcontent
Deutsche Biographie
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REITGEG Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Schaffung+deutscher+Immobilien-Aktiengesellschaften+mit+b%C3%B6rsennotierten+Anteilen&f=1
REITGEG Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
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GRAND CITY PROPERTIES S.A. Aktie | Firmenprofil | Termine | A1JXCV | LU0775917882
https://www.onvista.de/aktien/unternehmensprofil/GRAND-CITY-PROPERTIES-S-A-Aktie-LU0775917882
GRAND CITY PROPERTIES S.A. (A1JXCV | LU0775917882): Informationen zum Unternehmen, wie z.B. Firmenprofil, Kontakt, Termine, Investor Relations, Anteilseigner, Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder.
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BFH, Urteil vom 26.01.2011 - IX R 7/09 - openJur
https://openjur.de/u/161239.html
1. Ein zivilrechtlicher Durchgangserwerb (in Gestalt einer logischen Sekunde) hat nicht zwangsläufig auch einen steuerrechtlichen Durchgangserwerb i.S. des Innehabens wirtschaftlichen Eigentums in der ...