31 Ergebnisse für: Frachtsätze
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§ 1 KWG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=2
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,
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Fassung § 1 KWG a.F. bis 22.07.2013 (geändert durch Artikel 18 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG+22.07.2013&a=1
Text § 1 KWG a.F. Kreditwesengesetz in der Fassung vom 22.07.2013 (geändert durch Artikel 18 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981)
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§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=2
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/wphg/2.html
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit...
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/1.html
(1) 1 Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäÃig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten...