118 Ergebnisse für: 4im
-
§ 5 ProstSchG Anmeldebescheinigung; Gültigkeit Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=5
(1) Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung stellt die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person innerhalb von fünf Werktagen eine Anmeldebescheinigung aus. (2) Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn 1. die
-
§§ 5, 6 ProstSchG Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=5,6
§§ 5, 6 ProstSchG Prostituiertenschutzgesetz
-
AGSG: Art. 81 Vollzug des Vierten Kapitels SGB XII und Erstattungsverfahren Barbetrag - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGSG-81
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 13 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__13.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§§ 12 bis 14 PflVG Pflichtversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PflVG&a=12-14
§§ 12 bis 14 PflVG Pflichtversicherungsgesetz
-
§ 7b HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=7b
(1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer 1. eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder
-
§ 12 PflVG Pflichtversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PflVG&a=12
(1) Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im Geltungsbereich dieses Gesetzes ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, den
-
Artikel 114 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gg&a=114
(1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu
-
§§ 358, 359 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=358,359
§§ 358, 359 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
VeröffBek: Amtliche Veröffentlichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Bürgerservice
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV_1140_S_069/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Keine Beschreibung vorhanden.