710 Ergebnisse für: 2sie
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§ 230 SGB VI Versicherungsfreiheit Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_vi&a=230
(1) Personen, die am 31. Dezember 1991 als 1. Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf, 2. Handwerker oder 3. Mitglieder der Pensionskasse deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen versicherungsfrei waren, bleiben in dieser Beschäftigung oder
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Unterabschnitt 2 MiLoG Mindestlohnkommission Mindestlohngesetz
https://www.buzer.de/gesetz/11256/b28205.htm
Unterabschnitt 2 MiLoG Mindestlohnkommission Mindestlohngesetz
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§ 324 AO Dinglicher Arrest Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=324
(1) Zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen nach den §§ 249 bis 323 kann die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu
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§ 27 StGB Beihilfe Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=27
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach
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§ 13 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG&a=13
(1) Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen das Mitglied des Gerichts, dem sie zugewiesen sind, bei dessen dienstlicher Tätigkeit. Sie sind dabei an dessen Weisungen gebunden. (2) Die Richterinnen und Richter sind
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§ 3 MuSchG Schutzfristen vor und nach der Entbindung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/MuSchG/3.html
(1) 1 Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit...
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§ 302 FamFG Dauer der einstweiligen Anordnung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=302
Eine einstweilige Anordnung tritt, sofern das Gericht keinen früheren Zeitpunkt bestimmt, nach sechs Monaten außer Kraft. Sie kann jeweils nach Anhörung eines Sachverständigen durch weitere einstweilige Anordnungen bis zu einer
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Polizeiakademie
http://www.schure.de/20411/PolAkadN.htm
Gesetz über die Polizeiakademie Niedersachsen
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§ 83 BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfGG&a=83
(1) Das Bundesverfassungsgericht stellt in den Fällen des Artikels 100 Abs. 2 des Grundgesetzes in seiner Entscheidung fest, ob die Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den
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§§ 31, 177 BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BRAO&a=31,177
§§ 31, 177 BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung