31 Ergebnisse für: 1600d
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§ 1626a BGB Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1626a
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, 1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), 2. wenn sie einander
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes durch Zurückweisung einer Vaterschaftsfeststellungsklage - Abstammungsbegutachtung durch "whole genome sequencing" bei möglicher Kostentragung durch Dritte
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100818_1bvr081109.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Vaterschaftsanfechtung Gründe & Frist um Vaterschaft anfechten
http://www.juraforum.de/lexikon/Vaterschaftsanfechtung
Vaterschaftsanfechtung einfach erklärt: Welche Gründe und Fristen gelten, um die Vaterschaft anfechten zu können? Lesen Sie hier im JuraForum.
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Familienrecht - BGB Buch 4 Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/_buch/bgb_familienrecht.htm
Familienrecht im BGB. Gesetzliche Regelungen zu Ehe Scheidung Unterhalt Sorgerecht Lebenspartnerschaft Betreuung Vormundschaft Rechtsanwalt Familienrecht.
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Änderungen BGB Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6597/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bürgerliches Gesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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BMJV | Start | Rechtssache A. gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 20578/07)
http://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20101221_20578-07.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bürgerliches Gesetzbuch - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102
Das BGB a.F.: in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung
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BErzGG Bundeserziehungsgeldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BErzGG+2004&f=1
BErzGG Bundeserziehungsgeldgesetz
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§ 1 BEEG Berechtigte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zum+Elterngeld+und+zur+Elternzeit&a=1
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit
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Elterngeld - Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (Schwangerenberatungsstellen)
https://web.archive.org/web/20090301060414/http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/elterngeld.html
Elterngeld. Zu Schwangerschaft, Geburt, Familie, Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung, Sexualpädagogik etc. beraten und informieren 76 bayerische Schwangerenberatungsstellen (an den Landratsämtern)