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Art. 33 BV Petitionsrecht – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/33
1 Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. 2 Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen.
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BV Art. 17 Medienfreiheit und Pressefreiheit
https://www.bv-art.ch/17
Art. 17 Bundesverfassung zu Pressefreiheit: Die Freiheit von Presse (…) ist gewährleistet. Zensur ist verboten. Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.
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Die Bundes- und Reichsstra�en in Deutschland
https://archive.is/20120907143822/http://www.reichsstrassen.de.vu/
Informationsseite �ber das Fernverkehrsstra�ensystem in Deutschland
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Die Bundes- und Reichsstra�en in Deutschland
https://archive.today/20120907143822/http://www.reichsstrassen.de.vu/
Informationsseite �ber das Fernverkehrsstra�ensystem in Deutschland
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Ed Berger, THE Discographer of our... - Phil Schaap Jazz | Facebook
https://www.facebook.com/philschaap/posts/1424279344262847
Ed Berger, THE Discographer of our generation, died suddenly on Sunday. Ed was only 67. The depth of Ed Berger’s researchers’ skills, writing and editing...
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Art. 23 BV Vereinigungsfreiheit – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/23
1 Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten…
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Art. 75 BV Raumplanung – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/75
1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung…
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Art. 13 BV Schutz der Privatsphäre – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/13
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz…
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Art. 16 BV Meinungs- und Informationsfreiheit –…
https://www.bv-art.ch/16
1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. 3…
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Art. 28 BV Koalitionsfreiheit – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/28
1 Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ihre Organisationen haben das Recht, sich zum Schutz ihrer Interessen zusammenzuschliessen,…