541 Ergebnisse für: überlangen
-
§ 11 GKG Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz Gerichtskostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GKG&a=11
In Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden; dies gilt für die Zwangsvollstreckung in Arbeitssachen auch dann, wenn das Amtsgericht Vollstreckungsgericht ist. Satz 1 gilt nicht in
-
§ 91 WDO Ergänzende Vorschriften Wehrdisziplinarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wdo&a=91
(1) Zur Ergänzung der Vorschriften dieses Gesetzes über das gerichtliche Disziplinarverfahren sind die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes, insbesondere über Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung, und die
-
§ 75 GWB Nichtzulassungsbeschwerde - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/75.html
(1) Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde kann selbständig durch Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. (2) 1 Ãber die Nichtzulassungsbeschwerde...
-
"pavonia-massaker" -wikipedia -wiki -mediawiki -"diese -aktion -ging" - Google-Suche
http://www.google.de/search?as_q=&hl=de&num=100&btnG=Google-Suche&as_epq=pavonia-massaker&as_oq=&as_eq=wikipedia+wiki+mediawiki+
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 94 SGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__94.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGK+19,+424
Informationen zu BVerfGK 19, 424: Volltextveröffentlichungen, Verfahrensgang, Papierfundstellen
-
§ 90 VwGO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__90.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
-
Arbeitszeit: Selbstständige sind besonders fleißig - manager magazin
http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/0,2828,719961,00.html
Jeder zehnte Beschäftigte in Deutschland hat überlange Arbeitszeiten. Im Vorjahr haben laut Statistischem Bundesamt rund 3,8 Millionen Erwerbstätige länger als 48 Stunden in der Woche gearbeitet. Besonders Selbstständige, Führungskräfte und Akademiker sind…
-
§ 21 GebrMG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gebrmg/__21.html
Keine Beschreibung vorhanden.