16 Ergebnisse für: wpav
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§ 115 WpHG Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=115
(1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel im Sinne des § 2 Absatz 1 begibt, hat für die ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahrs einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen und diesen unverzüglich,
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§ 114 WpHG Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=114
(1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der
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§ 34 WpHG Zurechnung von Stimmrechten Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=34
(1) Für die Mitteilungspflichten nach § 33 Absatz 1 und 2 stehen den Stimmrechten des Meldepflichtigen Stimmrechte aus Aktien des Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, gleich, 1. die einem
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§ 6 WpHG Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=6
(1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. Sie hat im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit
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§ 6 WpHG Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=6
(1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. Sie hat im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit
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RisikoBegrG Risikobegrenzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Risikobegrenzungsgesetz&f=1
RisikoBegrG Risikobegrenzungsgesetz