54 Ergebnisse für: wofg
-
§ 21 WoFG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__21.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
WoFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) | Landeshauptstadt Potsdam
http://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000007866.php
Die Entscheidung zu Anträgen auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) für das Land Brandenburg erfolgt unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden Familien- bzw. Haushaltsangehörigen Personen, abzüglich jeweils…
-
Kommunale Wohnungspolitik nach der Reform des Wohnungsbaurechts (Seminarbericht) | DIFU
https://difu.de/dokument/kommunale-wohnungspolitik-nach-der-reform-des.html-0
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=237&bes_id=4583&aufgehoben=N&menu=0&sg=0
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
-
Wohnberechtigungsschein - Stadt Cottbus/Chóśebuz
http://www.cottbus.de/abfrage/stadtbuero/vorgang.pl?id=1112
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Mietfibel / Land Berlin
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel/de/mf_wbs.shtml#pos07
Mietfibel - Ein Ratgeber für Mieter in Berlin: Wohnberechtigungsschein (WBS)
-
§ 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=556a
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung
-
Mietfibel / Land Berlin
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel/de/mf_wbs.shtml
Mietfibel - Ein Ratgeber für Mieter in Berlin: Wohnberechtigungsschein (WBS)
-
§ 27 II. BV Betriebskosten Zweite Berechnungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=II.%2BBV&a=27
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum am Grundstück (Erbbaurecht) oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der