157 Ergebnisse für: wehrpflichtgesetz
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WPflG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/index.html
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WPflG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wehrpflg/gesamt.pdf
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§ 12 WPflG Zurückstellung vom Wehrdienst Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/5521/a75729.htm
(1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt, 1. wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist, 2. wer, abgesehen von den Fällen des § 10, Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in
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WPflG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/index.html
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WPflG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wehrpflg/htmltree.html
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§ 5 WPflG Grundwehrdienst Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=5
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt
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§ 32 WPflG Rechtsweg Wehrpflichtgesetz
https://dejure.org/gesetze/wpflg/32.html
Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
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Die Wehrpflicht. Eine historische Betrachtung | bpb
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/203136/wehrpflicht
2011 wurde in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Ihre Geschichte begann rund 200 Jahre früher: Anfangs ein Instrument gegen die Obrigkeit, ermöglichte die Wehrpflicht die Massenheere des 20. Jahrhunderts. Peter Steinbach mit einer his
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§ 3 WSG Verpflegung Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=3
(1) Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten oder die an einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes teilnehmen, haben Anspruch auf Verpflegung.
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§ 3 WPflG Inhalt und Dauer der Wehrpflicht Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=3
(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu