1,198 Ergebnisse für: trinkwasserverordnung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=18

    (1) Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a, b, c und f hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung durch entsprechende Prüfungen. Die Überwachung erstreckt sich auch

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=24

    (1) Nach § 75 Absatz 2 und 4 des Infektionsschutzgesetzes wird bestraft, wer als Unternehmer oder als sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a, b oder, sofern die Abgabe im Rahmen einer gewerblichen oder

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=1

    Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=25

    Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Absatz 5 Satz 2 eine hinreichende Desinfektionskapazität nicht vorhält, 2. einer

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=14

    (1) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a oder Buchstabe b haben unter Beachtung von Absatz 6 folgende Untersuchungen des Trinkwassers gemäß Absatz 2 Satz 1 und § 15

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=13

    (1) Dem Gesundheitsamt ist schriftlich oder elektronisch anzuzeigen 1. die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus; 2. die erstmalige Inbetriebnahme oder die Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=6

    (1) Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. (2) Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte für chemische

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=7

    (1) Im Trinkwasser müssen die in Anlage 3 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen für Indikatorparameter eingehalten sein. Dies gilt nicht für den technischen Maßnahmenwert in Anlage 3 Teil II. (2) Im Trinkwasser, das zur Abgabe in

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=Anlage+3

    Teil I Allgemeine Indikatorparameter Laufende Nummer Parameter Einheit, als Grenzwert/ Anforderung*) Bemerkungen 1 Aluminium mg/l 0,200 2 Ammonium mg/l 0,50 Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Er- höhung der üblicherweise

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    http://www.ladr.de/wasser-und-umweltanalytik/target

    Eine übliche Wasseruntersuchung – aber doch ein etwas anderer Auftrag Täglich erreichen viele Proben unser Wasserlabor in Geesthacht. Eine übliche Brunnenwasseruntersuchung (Salzgehalt, Stickstoffverbindungen wie z. B. Nitrat, Keimbelastungen nach…



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