265 Ergebnisse für: strommengen
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Elektrizitätsmengen
https://web.archive.org/web/20130508053832/http://www.bfs.de/de/kerntechnik/ausstieg/elektrizitaetsmengen.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 64 EEG 2017 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__64.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 42 EnWG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42.html
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BMU: Strommengenübertragung von Mülheim-Kärlich auf Biblis A ist abzulehnen | Pressemitteilung | BMU
http://www.bmub.bund.de/bmub/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/bmu-strommengenuebertragung-von-muelheim-kaerlich-auf-biblis-a-ist-abzulehnen/
Gabriel: "Antrag widerspricht dem Atomgesetz"
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§ 9 KWKG Belastungsausgleich Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWKG+2002&a=9
(1) Netzbetreiber, die im Kalenderjahr Zuschläge zu leisten haben, können finanziellen Ausgleich von dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber für diese Zahlungen verlangen. (2) Übertragungsnetzbetreiber ermitteln bis zum 30.
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BMU: Strommengenübertragung von Mülheim-Kärlich auf Biblis A ist abzulehnen | Pressemitteilung | BMU
http://www.bmub.bund.de/bmub/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/bmu-strommengenuebertragung-von-muelheim-kaerlich-auf-bi
Gabriel: "Antrag widerspricht dem Atomgesetz"
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§ 91 EEG 2017 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__91.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Elektrizitätsmengen
http://wayback.archive.org/web/20131419453000/http://www.bfs.de/de/kerntechnik/ausstieg/elektrizitaetsmengen.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 64 EEG 2017 Stromkostenintensive Unternehmen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG&a=64
(1) Bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 4 zuzuordnen ist, erfolgt die Begrenzung nur, soweit es nachweist, dass und inwieweit 1. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr die nach § 60 Absatz 1 oder § 61 voll oder anteilig
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§ 64 EEG 2017 Stromkostenintensive Unternehmen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=64
(1) Bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 4 zuzuordnen ist, erfolgt die Begrenzung nur, soweit es nachweist, dass und inwieweit 1. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr die nach § 60 Absatz 1 oder § 61 voll oder anteilig