15 Ergebnisse für: sicherheitsmindesthöhe
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§ 28 LuftVO Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen mit der Klassifizierung B bis G
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=28
(1) Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen der Klassen B bis G sind so durchzuführen, daß die in Anlage 5 enthaltenen jeweiligen Mindestwerte für Flugsicht und Abstand von Wolken nicht unterschritten werden. Flugsicht ist
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Anlage 5B 2. DVLuftPersV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersvdv_2/anlage_5b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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2. DVLuftPersV - Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäà der Verordnung über Luftfahrtpersonal)
http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersvdv_2/BJNR506000006.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Noch einmal gut gegangen - 3. Lauf des Red Bull Air Race im Monument Valley - Aktuelles
https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2007-05-19/redbull_air_race
Pilot und Flugzeug berichtet über fliegerische Praxis, Reisen und das Umfeld - Luftraumstruktur, Flugsicherung, Behörden.
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Noch einmal gut gegangen - 3. Lauf des Red Bull Air Race im Monument Valley - Aktuelles
http://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2007-05-19/redbull_air_race
Pilot und Flugzeug berichtet über fliegerische Praxis, Reisen und das Umfeld - Luftraumstruktur, Flugsicherung, Behörden.